König Georg von Böhmen belehnt den Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg, vertreten durch Graf Jakob von Lindow und Ruppin, mit Cottbus, Peitz, Teupitz, Bernwalde, Beeskow, Storkow und dem Hof Groß Lobben und gestattet ihm, sich auch bei künftigen Belehnungen durch einen Grafen vertreten zu lassen. Siegel am Pressel. am Heiligen Pfingstabend ... vierczehenhundert vnd dornach in den zweyundesechczigsten ... Jaren

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