Niclais Kunning macht bekannt, daß Abt Hermann ihn und seine spätere Frau laut eingerückter Urkunde mit dem Hofesgut Herberding im Kirchspiel und Gericht Recklinghausen, und zwar jeden mit einer Hand, behandigt hat. Sie sollen den Besitz ohne Wissen und Zustimmung des Abts nicht versetzen, verpfänden oder versplittern. Der Jahreszins ist an den Verwalter des Hofs Heldringhausen zu entrichten. Wenn eine Hand stirbt, soll eine neue gewonnen werden. Die Aussteller haben sich verpflichtet, alle diese Punkte zu beachten. - Es siegelt der Bruder des Ausstellers, der Vikar zu Recklinghausen Johann Kunning.