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Hof Damman / Bauerschaft Beeke in Hiltrup
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Darin: [Umschlagvermerk:] (Ketteler:) betr. den dem Armenhause ad S. Antonium gehörenden Kotten Damman im Ksp. Hiltrup. Verpachtungen 1706, 1708, 1742, 1754. Schulden und Ablösung 1629, 1773, 1749, 1780.
Enthält: 10.1 Undatiert Verzeichnis der zum Dammans Erbe, Kirchspiel Hiltrup, Beeke Bauerschaft, alias Pferdekotten, gehörigen Ländereien. 10.2 5. Oktober 1706 Nach dem Tod des Jost Damman und nach Ablauf von zwölf Pachtjahren verpachten die Provisoren und der Amtmann des Antoniushospitals Joann Kolman, Ditherich Oesthuis und Johan Vdinck der Witwe Damman das Erbe Damman, auch Pferdekotten genannt, für zwölf Jahre von Martini 1706 bis Martini 1718, mit weiteren Vereinbarungen, insbesondere über die Holznutzungsrechte. 10.3 18. Juli 1708 Vor den Provisoren Christoph Schmedding und Dietherich Oesthueß und dem Amtmann des Antoniushospitals überträgt die Witwe des Joest Damman im Beisein des Henrich Bornemans von Bornemans Erbe im Kirchspiel Hiltorf das Dammans Erbe an die Brautleute Catrin Rohterings, gebürtig vom Rohterings Kotten im Kirchspiel Albersloh, und Johan Niehueß, gebürtig vom Niehueß Kotten im Kirchspiel Rinckenrodde, Konzept. 10.4 17. Juli 1708 Vor dem Amtmann Johan Vdinck beantragen Johan Niehueß und die auf Dammans Erbe aufgewachsene Nichte der Elßken Dammans, das Dammans Erbe für noch ausstehende zehn Pachtjahre von Elßeken, Witwe Joest Damman, zu übernehmen. 10.5 8. Oktober 1742 Auszug des Stadtsekretärs Koerdinck aus dem Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1742, demzufolge Dammans Kotten Ab Martini 1742 für zwölf Jahre an Dammans Tochter Anna Elisabeth und deren Ehemann Bernardt Albermans vergeben werden soll. 10.6 14. November 1742 Gemäß Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1742 verpachten die Provisoren Jobst Ant. Heerde und Dietherich Kruse und die Amtmannin Christina Elisabeth Schmedding, Witwe Udinck, der Dammans Tochter Anna Elisabeth und deren Ehemann Bernardt Albermans den Dammans Kotten ab Martini 1742 für zwölf Jahre. Dabei: Konzept desselben. 10.7 17. Dezember 1754 Auszug des Stadtsekretärs Hermann Joseph Koerdinck aus dem Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1754, demzufolge das Dammans Erbe ab Martini 1754 für zwölf weitere Jahre den Eheleuten Bernardt Albermans überlassen werden soll. 10.8 21. Dezember 1754 Gemäß Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1754 verpachten die Provisoren und Amtmann Jo. Rud. v. Lotten den Eheleuten Bernardt Alberman den Dammans Kotten für weitere zwölf Jahre ab Martini 1754, Kopie. 10.9 (Oktober 1766?) Auszug des Amtmanns Jo. Rud. v. Lotten aus dem Register des Antoniushospitals, demzufolge Dammans Erbe jährlich 1 Molt Roggen Pacht und 2 1/4 Reichstaler Pension zu zahlen hat. Die Eheleute Alberman sind mit den Zahlungen für 1761 und 1764 zum Teil im Rückstand. 10.10 November 1766 Schreiben des Amtmanns Jo. Rud. v. Lotten an Bürgermeister und Rat der Stadt Münster mit der Bitte, dem verheirateten Sohn des in diesem Jahr verstorbenen Zeller Damman das Erbe trotz Zahlungsrückstands zu überlassen. [Rückvermerk:] praes. L. den 3ten Novembris 1766 in Congregat. Senatus. 10.11 8. Dezember 1766 Vor dem Notar Andreas Hermann Schmedding verpachten die Provisoren Joan Henrich Hase und Anton Joseph Uhlenbrock und der Amtmann Joan Rudolph von Lotten gemäß Ratsbeschluß vom 17. November 1766 der Elisabeth Damans, Witwe Alberman, und deren Sohn das Damans Erbe auf zwölf Jahre für eine Pacht von 1 Malter Roggen und 8 Reichstaler. Zeugen: Godfrid Kaves, Bürger in Münster, und Joan Helterman, Schmiedegeselle. Stempel des Notars. [Rückvermerk:] A, visum et Lectum den 14ten Novembris [1]767. 10.12 12. April 1629 Wilhelm von Oseden (van Hoßeden) und Johan Werneke (Wernike), Provisoren der Armen der Antoniuskapelle, gestatten dem Berndt Dammes, dem jetzigen Zeller Dammes Erbes, gelegen im Kirchspiel Hiltorpf in der Beckebauerschaft, von Domvikar Hermann Nyentydt 60 Reichstaler für 4 Jahre aufzunehmen, die jährlich zu Ostern mit 4 Reichstalern zu verzinsen sind. Dem Berndt Dammes waren von den Truppen des Herzogs Christian von Braunschweig das Wohnhaus niedergebrannt und von den Truppen des spanischen Obristen Don Cordua Pferde und Kühe genommen worden. Daraufhin hatte Berndt Dammes von Philip Bransche, Amtmann der Antonius-kapelle, 50 Reichstaler und anderweitig 10 Reichstaler auf-genommen. Da die Witwe Bransche über die jährlichen Zinsen von 3 Reichstalern hinaus verschiedene Dienste verlangt hatte, waren die Gelder wieder abgelöst worden. Zwei aufgedrückte Papiersiegel mit Unterschriften und Unterschrift des Amtmanns Peter Grouinck. [Vermerk:] Jnhalt dieser obligation ist durch die frau Wittib Ambtmanninen Üdinck an Current silber müntz à 1/12 et 1/6 stücken Zur Burse der Hh. Vicarien hohen Thumbs mitt neüntzig Rthlr. abgelagt, welches hiedurch bescheinige, Munster den 9ten Novembris 1749, H. Elpers Vicar. uti pr. t. bursarius mpp. [Rückvermerk:] Bewilligungs verschribung Von 60 Rthlr. auff Dams erbe Zu Hiltorpff. 10.13 8. November 1749 Dombursener Elpers quittiert der Amtmannin Üdinck den Empfang rückständiger Zinsen für die Jahre 1637-1641, 1645, 1651-1652, 1656, 1658 und 1665 in Höhe von gesamt 38 Reichstalern und 25 Schillingen, die sie für Zeller Damm gezahlt hat. 10.14 10. Februar 1773 Vor dem Notar Clemens Maria Trost verkauft Bernard Schlebrügge, Kanoniker in der Ludgerikirche, dem Joan Bernd Kötter Damman das Haus auf Veltmans Erbe im Kirchspiel Alberslohe, das nicht bewohnbar ist, ohne den dazugehörigen Grund, zum Preis von 90 Reichstalern, in jährlichen Raten von 10 Reichstalern zuzüglich 4 Prozent Zinsen zahlbar. Der gutsherrliche Konsens muß noch beschafft werden. Geschehen im Haus des Bernard Schlebrügge in der Pferde Stegge. Zeugen: Dr. Frantz Joseph Schilder und Vikar Frantz Hönig. Stempel des Notars. [Vermerk:] (Bernard Schlebrügge quittiert am 15. Dezember 1780 den Empfang der noch ausstehenden 53 Reichstaler, 23 Schillinge, 4 Pfennige, die er von Amtmann Lotten erhalten hat.) [Rückvermerk:] A, praes. et Lectum in Congr. Sen Lunae den 15ten febr. 1773 (Stadtsekretär Frantz Wilhelm Cramer bescheinigt den Ratskonsens). [Rückvermerk:] Prod. 10 Martij 1780 ad Causam Schlebrugge c[ontra] Damman, Trost Pro[curato]r. Weitere Rückvermerke. 10.15 8. Februar 1773 Auszug des Stadtsekretärs Cramer aus dem Ratsprotokoll vom 8. Februar 1773, demzufolge dem Joan Bernd Damman gestattet wird, von Kanonikus Schlebrügge ein Haus im Kirchspiel Amelsbühren (!) für 90 Reichstaler zu kaufen, um auf seinem Kotten einen Neubau zu errichten. Nach Ablauf von 30 Pachtjahren soll das Haus an das Antoniushospital fallen. [Rückvermerk:] A, Extractus protocolli Senatus de 8ten febr. 1773. 10.16 10. März 1780 Auszug des Stadtsekretärs Gendt (?) aus dem Ratsprotokoll, demzufolge der Beklagte (Zeller Damman) dem Kläger Schlebrügge verspricht, vor Jacobi (1780) 49 Reichstaler und 14 Schillinge zu zahlen und die restlichen 30 Reichstaler in jährlichen Raten von 10 Reichstalern zuzüglich 4 Prozent Zinsen zu begleichen. 10.17 Dezember 1780 Amtmann Jo. Rud. v. Lotten bittet um Ratskonsens, für Kötter Damman die Forderung des Kanonikus Schlebrügge von 53 Reichstalern, 23 Schillingen und 4 Pfennigen begleichen zu dürfen. [Rückvermerk:] (Stadtsekretär Cramer gibt positiven Bescheid gemäß Ratsbeschluß vom 11. Dezember 1780.) 10.18 27. September 1749 Christopf Schmedding, Administrator des Magdalenenhospitals, quittiert der Frauen Udinck, Amtmannin zu St. Antonius, aus einer Zahlung des Dammans Kotteren 50 Reichstaler erhalten zu haben. 10.19 Juli 1734 (zu 10.3 und 10.4) Schreiben des Johan Niehuess, genannt Dammans Kötter, an Bürgermeister und Rat der Stadt Münster mit der Bitte, ihm Bauholz zuweisen zu lassen und eine Regelung für den Erbfall zu treffen. Johan Niehuess besitzt den Kotten seit 27 Jahren und hat 6 Kinder aus erster und zweiter Ehe. Seine dritte Frau will ihr Kind in das Erbe einsetzen und die Tochter Lißebet, die zuletzt den Haushalt geführt hat, ganz ausschließen. [Rückvermerk:] p. L. den 26. Julij 1734 in Cong. Senatus. 10.20 Juni 1730 (zu 10.3 und 10.4) Schreiben des Amtmanns Anton Bernardt Udinck an Bürgermeister und Rat der Stadt Münster mit der Anzeige, daß Joan Damman mit den Zahlungen an das Antoniushospital mit über 20 Reichstalern im Rückstand sei und mehrere Kreditoren einen Rechtsstreit gegen ihn führten, wozu Unglücksfälle wie Krankheit und Viehsterben beigetragen haben könnten. [Rückvermerk:] A, Pr. et Lect. in Cong. Senatus V. den 16. Junij 1730 (mit Vermerk des Stadtsekretärs Koerdinck, daß ein Judicium verd. herbeizuführen wäre, falls der Kotter Daman sich nicht aus den Schulden erretten könnte). 10.21 18. Juni 1730 Protokollauszug des Notars und Amtmanns A. B. Üdinck, demzufolge Kotter Damman vor den Provisoren Veltwisch und Osthuß und dem Amtmann seine Schulden im einzelnen benennt, die sich auf insgesamt 136 Reichstaler bei 19 Kreditoren belaufen. [Vermerk:] B. 10.22 19. Juni 1730 Schreiben des Amtmanns Anton Bernardt Udinck an Bürgermeister und Rat mit der Anzeige, daß der Kotter (Damman) 136 Reichstaler Schulden benannt hat, aber nur von zwei Kreditoren wegen 12 und 14 Reichstalern angefochten wird. [Rückvermerk:] p. in Cong. Senatus, L. den 19. Junij 1730.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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