Philipp Graf zu Hanau belehnt als Vormund seines Vetters Philipp d. J. Grafen zu Hanau den Martin Truchsess von Baldersheim mit 1/3 des Zehnten auf etlichen Huben zu Nassig samt den darin gelegenen Äckern und ihren Zehnten, auch 1/3 der Hofstätten, Zinsen und Gülten daselbst, wie davon die Hälfte Sittig von Hardheim von ihm (vormundschaftlich) zu Lehen gehabt und -mit Einwilligung von des Ausstellers Vater- darauf seine Hausfrau mit 1000 fl. Bewittung hat (Aufzählung der Güter ist dieselbe wie StAWt-G Rep. 5 Lade XI N Nr. 21, abweichende Schreibweise von Namen: Ziber - Snyder - Wygand - Kopph - Stiltzer - Sitrydt des Snydders [dort Schneyders!] - Syden).