Bischof Johann von Leßlau Herzog v. Oppeln an Gabriel v. Ruschschenczin, Landrichter u. gemeine Ritterschaft im Gebiete Danzig: Rechtfertigung wegen dieser Äußerungen. Goczalk von der Sawlak. Hanns von Thur. Szechin ohne Jahr Freitag vor Nativ. Christi.