A.d. 1461 uff sente Sebastianus tag des heiligen merteres sind die Klosterjungfrauen zu Allendorf (-dorff) einträchtig übereingekommen, eine Äbtissin zu wählen. Die Gewählte soll mit den Zinsen zufrieden sein, die der Äbtissin nach altem Herkommen alleine gehören. Der Konvent soll ihr je ein Malter Gerste und Hafer, einen Hammel an Michaelis, ein Lamm zu Ostern, ein Schafflies (schepper) Wolle bei der Schur, einen Schöffenkäse und ein Brot von 15 Groschen zu Weihnachten, je ein halbes Achtel Linsen und Mohn sowie zehn Maß Sauermilch hinzugeben; die Pension von der Pfarrei zu Salzungen (Salcz-) soll sie mit dem Konvent teilen. An dem, was innerhalb und außerhalb des Klosters diesem zugesprochen wird, hat niemand ein Vorrecht. Von dem Wollengeld erhält sie 5 Groschen zuvor. Wenn die Äbtissin von des Klosters wegen auszieht, soll man ihr Zehrung geben. Äbtissin und Konvent haben gemeinsam einen Hofmeister für die beiden Höfe Allendorf und Neuendorf (Nuendorff) zu wählen. Die Urkunden des Klosters sollen mit drei Schlössern verschlossen werden, von denen je einer in Händen der Äbtissin, der Priorin und der Küsterin ist. Jede Äbtissin soll mit den genannten Gütern zufrieden sein und das Kloster darüber hinaus nicht bedrängen. Siegel des Konvents.