Appellationis Auseinandersetzung um Behinderung im Mandat
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1522
Wismar J 15 (W J 1 n. 15)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1720) 02.01.1721 - 08.01.1721
Kläger: (2) Verteidiger des Scharfrichters zu Wismar, Carl Jeltzer (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Mandant des Kl.s ist vom Rat verurteilt worden, daß ihm wegen Totschlags öffentlich eine Hand abgeschlagen werden soll. Rat verweigert die Herausgabe der Rationes decidendi an Verteidiger des Kl.s, so daß dieser in der Abfassung der Appellationsschrift behindert wird. Rat wirft Kl. auch vor, seinen Schriftsatz unziemlich verfaßt zu haben und will ihn deshalb belangen. Das Tribunal weist Rat am 08.01.1721 zur Bekanntgabe der Rationes decidendi an.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1720 2. Tribunal 1721
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 06.12.1720 und 11.12.1720; Supplik des Kl.s an den Wismarer Rat um Übermittlung der Rationes decidendi (o.D.); von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 21.12.1720
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Mandant des Kl.s ist vom Rat verurteilt worden, daß ihm wegen Totschlags öffentlich eine Hand abgeschlagen werden soll. Rat verweigert die Herausgabe der Rationes decidendi an Verteidiger des Kl.s, so daß dieser in der Abfassung der Appellationsschrift behindert wird. Rat wirft Kl. auch vor, seinen Schriftsatz unziemlich verfaßt zu haben und will ihn deshalb belangen. Das Tribunal weist Rat am 08.01.1721 zur Bekanntgabe der Rationes decidendi an.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1720 2. Tribunal 1721
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 06.12.1720 und 11.12.1720; Supplik des Kl.s an den Wismarer Rat um Übermittlung der Rationes decidendi (o.D.); von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 21.12.1720
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ