Schreiben des Heinrich Hörde gen. Menge zu Lüdinghausen an den Rat als Bürge für seinen Vetter Hermann Krispen wegen Kapitalforderung der Witwe Uding und des Arndt Werneke an Krispen. Zur Schadloshaltung des Bürgen soll Krispen gepfändet werden.

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