Hermann Georg von Neuhof, Kapitular von Fulda und Propst von Rohr, bekundet, dass ihm Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, ge...
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1814
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1625 Juli 5
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno et die ut supra
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Georg von Neuhof, Kapitular von Fulda und Propst von Rohr, bekundet, dass ihm Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, gemäß einer darüber ausgestellten und hier inserierten Urkunde die Propstei Blankenau übertragen hat. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Inserierte Urkunde von 1625 Juli 5 [Nr. 1813]: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Propstei Blankenau, die dem Kloster Fulda unterworfen ist, Hermann Georg von Neuhof, Priester, Kapitular von Fulda und Propst von Rohr, mit aller weltlichen Gewalt und Seelsorge übertragen hat. Dem Propst stehen alle Einkünfte der Propstei zu, ausgenommen nur die Einkünfte des in der Stadt Fulda neuerrichteten Nonnenkonvents [St. Maria in Fulda], die gemäß dem Emphyteuse genannten Recht aus der Gegend genannt in Brücken (in Brüken) bisher der Propstei Blankenau zustanden, davon bleiben elf Malter und ein Mass Weizen, 31 Malter und drei Mass Roggen, 30 Malter und ein halbes Mass Hafer zu Gunsten der Propstei ausgeschlossen. Die Mönche der Propstei sind ihm zu Gehorsam verpflichtet; Hermann Georg ist zum Schutz und Erhalt der Rechte und Besitzungen der Propstei verpflichtet, insbesondere muss er sich am Bauunterhalt der Kirche und der Konventsgebäude beteiligen. Ohne besonderen Grund und Beteiligung von Dekan und Konvent von Fulda kann keine Veränderung am Vertrag vorgenommen werden. Siegelankündigung des Abtes Johann Bernhard. Ausstellungsort: Burg Neuhof [bei Fulda]. (Datae in arce nostra Neuenhoff die quinta mensis Iulii anno a Christo nato millesimo sexcentesimo vigesimo quinto). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Hermann Georgius a Neuhoff manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann Georg von Neuhof
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Georg von Neuhof, Kapitular von Fulda und Propst von Rohr, bekundet, dass ihm Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, gemäß einer darüber ausgestellten und hier inserierten Urkunde die Propstei Blankenau übertragen hat. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Inserierte Urkunde von 1625 Juli 5 [Nr. 1813]: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Propstei Blankenau, die dem Kloster Fulda unterworfen ist, Hermann Georg von Neuhof, Priester, Kapitular von Fulda und Propst von Rohr, mit aller weltlichen Gewalt und Seelsorge übertragen hat. Dem Propst stehen alle Einkünfte der Propstei zu, ausgenommen nur die Einkünfte des in der Stadt Fulda neuerrichteten Nonnenkonvents [St. Maria in Fulda], die gemäß dem Emphyteuse genannten Recht aus der Gegend genannt in Brücken (in Brüken) bisher der Propstei Blankenau zustanden, davon bleiben elf Malter und ein Mass Weizen, 31 Malter und drei Mass Roggen, 30 Malter und ein halbes Mass Hafer zu Gunsten der Propstei ausgeschlossen. Die Mönche der Propstei sind ihm zu Gehorsam verpflichtet; Hermann Georg ist zum Schutz und Erhalt der Rechte und Besitzungen der Propstei verpflichtet, insbesondere muss er sich am Bauunterhalt der Kirche und der Konventsgebäude beteiligen. Ohne besonderen Grund und Beteiligung von Dekan und Konvent von Fulda kann keine Veränderung am Vertrag vorgenommen werden. Siegelankündigung des Abtes Johann Bernhard. Ausstellungsort: Burg Neuhof [bei Fulda]. (Datae in arce nostra Neuenhoff die quinta mensis Iulii anno a Christo nato millesimo sexcentesimo vigesimo quinto). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Hermann Georgius a Neuhoff manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann Georg von Neuhof
Vgl. hierzu auch Nr. 1813.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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