Otto Vinke und dessen Ehefrau Elisabeth Dorothee geb. von der Horst verzichten nach Empfang ihrer Brautschatzgelder gegenüber ihrer Schwiegermutter bezw. Mutter Anna Margarethe von der Horst geb. von Anten und deren Sohn Hieronymus von der Horst auf alle weiteren Ansprüche an die Horstschen Güter. Unterschrieben ist die Urkunde mit von Jobst Daniel von Vincke zu Vinkenburg, Jean Rudolf Corfey und Mr. Jobst Schneider.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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