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Grundherrschaft Oberrothenbach (Bestand)
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Geschichte: Das Mannlehndorf Oberrothenbach befand sich nördlich von Zwickau in den Schönburgischen Herrschaften, es wurde 1256 erstmals als Herrensitz erwähnt. Es war zunächst Rittergutsanteil von Mittel- und Niedermosel, 1862 befand es sich im Besitz des verstorbenen Franz Julius Gräßer, dem Besitzers des Rittergutes Obermosel II. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Oberrothenbach. Die Gerichtsbarkeit ging zum 1. Juni 1865 an das Gräflich Schönburgische Gerichtsamt Glauchau über.
Inhalt: Lehnssachen.- Verpflichtungen.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Steuersachen.- Erfassung der Bevölkerung.- Viehzählung.- Bausachen.- Vormundschaftssachen.- Kaufprotokolle.- Flurverzeichnis.- Gerichtsprotokolle.