Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft seinem Kanzler Bischof Johann von Worms um 1.000 Gulden Hauptgeld eine jährliche Gülte von 50 Gulden auf dem pfälzischen Teil der Bede von Ladenburg. Es folgen Regelungen zu Zahlungsmodalitäten, Einlager, Wiederlösung, Weitergabe des Gültbriefs und den gestellten Bürgen, die um Besiegelung gebeten werden.