Stephan Banholtzer von Wilflingen in der oberen Herrschaft Hohenberg, der in dem dem Kaiser gehörenden dortigen Forst Wildpret geschossen hat und deswegen ins Gefängnis gekommen ist, aber auf Bitten guter Herren und Freunde von seinem Herrn, dem Graf Joachim zu Zollern, des römischen Reiches Erbkämmerer und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, unter der Bedingung freigelassen worden ist, auf Lebenszeit keine Büchse mehr zu gebrauchen, dem Wildpret nicht mehr nachzugehen und kein anderes Waidwerk im Forst mehr zu treiben, schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er Balthasar Banholtzer und Hans Miller, beide von Wilflingen, und Sebastian Kropp von Wehingen, die bei Verstoß gegen die Urfehde dem Herrn und seinen Forstleuten 22 1/2 Gulden (1) schuldig sind (1) Der Geldbetrag auf Rasur

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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