Graf Philipp I. von Katzenelnbogen verpflichtet sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihm bewilligt hat, auf Lebtag im Hauser Wald unterhalb der Lorscher Hardt (walde genant der Hußer wald under der Lorscher hart) [Einhausen bei Lorsch] zu jagen, dass er außer den notwendigen Jägern niemanden hinzunehmen wird, die Bewilligung aus Gnade geschehen und auf Philipps Lebtag beschränkt ist und daraus keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden sollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...