Melsungen 1586 März 22.Hans und Barbara Keiser erhalten von den Vorstehern der Gotteskastens zu Melsungen die Summe von 15 Talern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 23 Albus und drei Hellern. Als Sicherheit dienen ihr Haus und ihr Garten; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln die Bürgermeister zu Melsungen.Original, Pergament, deutsch