Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Klaus Breidenbach ein Floß Holz unverzollt den Rhein hinab geführt hat. Der Pfalzgraf bevollmächtigt seinen Getreuen Kaspar Forstmeister von Gelnhausen, Klaus und seine Güter überall rechtlich zu belangen und zu bekümmern, und versichert die Anerkennung von Kaspars Handeln in der Angelegenheit. Bedürfe dieser dabei "einichs gewalts" mehr, soll ihm diese mit der Vollmacht ebenfalls gegeben sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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