Konrad Riecker aus Sondersingen (?) bei Biberach, wegen strafbarer Handlungen, die er zu Trossingen begangen hatte, zu Tuttlingen gef., jedoch auf Fürbitte geistlicher und weltlicher Personen mit der Auflage entlassen, sich auf Johannes bapt. (24. Juni) wieder in Tuttlingen zu stellen, sich mit den Amtleuten dort zu einigen und sich außerdem mit den Geschädigten zu Trossingen und anderen, die Forderungen an ihn zu stellen haben, zu vergleichen, gelobt dies eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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