Hans Schletz, Vogt und Richter zu Weismain, urteilt zusammen mit den Schöffen des Landgerichts in Streitigkeiten zwischen dem Kläger Wilhelm Auer, als Diener und Stellvertreter des Klosters Langheim einerseits und Hans Bleidner und Wolf Martin, beide aus Bojendorf, andererseits wegen der Zehntbarkeit zweier Äcker der letzteren bei Büchlein (= Rothmannsthal, Lk Lichtenfels) und Rothmannsthal. Nach Anhörung aller Beteiligten und Zeugenaussagen wird entschieden, dass die beiden fraglichen Äcker zum Zehnt aus Köttel und nicht zu dem aus Bojendorf gehören. Zeugen und Schöffen werden namentlich aufgeführt; Grundstücke werden beschrieben. - Siegler: Schletz, Hans (Vogt und Richter zu Weismain)

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Staatsarchiv Bamberg
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