Die Eheleute Gerhard von Eller zu Oefte und Gertrud von Ulenbroick machen bekannt, daß sie als Vorsteher des Gasthauses zu Kettwig den Hof zu Aldenbroick verpachtet und ausgegeben haben mit Ackerland und Markgerechtigkeit auf drei Leiber an die Eheleute Hermann aus dem Lirhus und Barbara vom Fischenborgh und eins ihrer zwei Kinder. Sie haben den Hof zu Kurmutsrecht gegen Ablieferung der 3. Garbe. Bei der Ernte sollen die Gasthausmeister zu Kettwig einen Knecht stellen, der vom Gasthaus den Lohn, von den Pächtern die Kost erhält. Das ausgedroschene Korn sollen sie dem Gasthaus liefern und ebenso den 3. Teil der Schweine, die auf dem Hof gezogen werden. Zum 17. September liefern sie vier Gänse und zehn Hühner sowie den 3. Teil der Baumfrüchte, nämlich Äpfel und Nüsse. Da der Hof keine ausreichenden Wiesen hat, können sie jährlich einen Scheffel Wicken aussäen. Auf Anforderung sollen sie jährlich dem Haus Oefte vier Tage mit Pferd und Wagen dienen. Beim Tod eines Behandigten ist die übliche Kurmut fällig. - Es siegelt der Aussteller.