Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, seine Vertreter Jobst von ...
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1557
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1550 Dezember 22
Ausfertigung, Pergament, mit Metallschnur angehängtes Majestätssiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unnser und reichs stat Augspurg am zwenundzwaintzigisten tag des monats Decembris nach Christi gepurdt funffzehenhundert und im funffzigisten unser kaiserthumbs im ainunddreissigisten und unnserer reiche im funffunddreissigisten iarn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, seine Vertreter Jobst von Baumbach und Christoph von Eusigheim (Ussighaim) zur Bestätigung der Fuldaer Regalien zu Karl geschickt hat. Wolfgang bedauert sehr, dass er nicht persönlich anwesend sein kann, entschuldigt dies aber durch sein Alter und seine zahlreichen Verpflichtungen. Deshalb bitten Wolfgangs Vertreter Karl um die Bestätigung aller Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte, insbesonders der Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Karl bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Wolfgang gelobt im Gegenzug in einem Brief, den seine Vertreter mitgebracht haben, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Augsburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fuld...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Ad mandatum caesareae et ca/tholicae maiestatis proprium
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: J[ohannes] Obernburger subscripsi)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, seine Vertreter Jobst von Baumbach und Christoph von Eusigheim (Ussighaim) zur Bestätigung der Fuldaer Regalien zu Karl geschickt hat. Wolfgang bedauert sehr, dass er nicht persönlich anwesend sein kann, entschuldigt dies aber durch sein Alter und seine zahlreichen Verpflichtungen. Deshalb bitten Wolfgangs Vertreter Karl um die Bestätigung aller Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte, insbesonders der Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Karl bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Wolfgang gelobt im Gegenzug in einem Brief, den seine Vertreter mitgebracht haben, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Augsburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fuld...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Ad mandatum caesareae et ca/tholicae maiestatis proprium
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: J[ohannes] Obernburger subscripsi)
Johann Obernburger war leitender Sekretär der kaiserlichen Kanzlei.
Vgl. hierzu Nr. 1523.
Vgl. hierzu Nr. 1523.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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- 1541-1550 (Classification)
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