Die Ritter Gerhard Rattan (Ratdan), Anselm von Albig (Albichen) und Emmerich Monxhorn (Munkis-) bekunden, gegenüber Johann Grafen von Sp. [-Kreuznach] für 144 Pfund Heller gebürgt zu haben wegen des Johann Schultheißen von Heimersheim, den sie für diese Summe ausgelöst haben. Die Hälfte des Geldes ist an Martini (11.11.), die andere an Weihnachten fällig. Geschieht das nicht, haben sie an Martini mit 1 Pferd und 1 Knecht nach Kreuznach (Cruc.) in eine offene, ihnen angewiesene Herberge zum Einlager zu kommen und zu bleiben, bis das Geld gezahlt ist; die gleiche Regelung gilt für Weihnachten mit 2 Pferden und 2 Knechten; ausfallende Pferde sind binnen 3 Tagen zu ersetzen. (1) Gerhard und (2) Anselm siegeln. Emmerich, der kein Siegel hat, bittet seinen Bruder, den Ritter [Sibodo] Burger von Alzey (Alzeien) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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