Schultheiß Peter gebietet für den Stiftsherrn Clas Heinbach als Vertreter seiner Stiftspräsenz zu St. Johannes zum ersten Mal die Räumung des Erbes zum neuen Hof ("nuwen Hoffe") in der Kämmerergasse ("Camerers gassen"), das Konrad Snecke vorzeiten besessen, und aller dazugehörigen, Unterpfänder wegen versessener Gült, und stellt Termin "off den nesten samstag nach sent Aurei und Justinen dag [...] dusent vierhundert und achtzehen" [18.6.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Montag darnach [20.6.]. An diesem Tag gebietet er zum dritten Mal und stellt Termin auf Mittwoch darnach [21.6.]. Zeugen: Heintze Scholtheysse und Henne Ulner. Zu Gericht saß am ersten Tag Schultheiß Peter, am zweiten Tag Richter Johan Molsberg, am dritten Tag Richter Johan Leheimer. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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