Die Akten der im Benediktinerkloster Andechs am Ammersee tätigen Lokalkommission wurden erst 1808 vom Aufhebungskommissar eingefordert. Dieser, Landcommissaire von Göhl aus München, war von November 1802 bis zum Frühjahr 1804 in Andechs tätig. Zur Einsendung der Akten bildete er eine Reihe von Sachakten, denen er ein Verzeichnis beilegte. Dieser "Rotulus Actorum" bildet die Grundlage der vorliegenden Verzeichnung der Lokalkommissionsakten. Die im Gericht Abensberg gelegene Propstei Paring wurde im November 1802 durch den Landrichter von Neustadt, Franz Michael Nißl, inventarisiert. Als Lokalkommissar zur Auflösung der Propstei wurde im März 1803 der Landrichter von Abensberg, Karl Ludwig Verlohner, ernannt. Wegen dessen "zerrütteter Gesundheit" wurden die Kommissionsgeschäfte, v.a. der Verkauf der Immobilien, bereits im Sommer 1803 dem Landrichter im nahe gelegenen Eggmühl, Aloys Brunner, übertragen. Von den Lokalkommissaren der Propstei sind jeweils chronologische Serienakten und Abrechnungen überliefert. Inventarisation und Verkauf des Andechser Hauses in München samt der dortigen Gruftkapelle wurden durch den Generallandesdirektionsrat von Kleber (November 1802) bzw. den Rechnungskommissar der Generallandesdirektion Wenger (ab März 1803) durchgeführt. Deren Akten sind stark mit denen des Klosterseparats vermischt. Während die Akten des Klosterseparats relativ vollständig zu sein scheinen (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 1813), konnte von den im Februar 1813 an die Finanzdirektion des Isarkreises abgegebenen Akten der Spezialklosterkommission (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 1814) bisher nur ein geringer Teil identifiziert werden.