Ferdinand, Erzherzog zu Österreich und Herzog zu Würzburg und in Franken, belehnt nach dem Tod von Johann Gottfried Lothar Franz von Greiffenklau zu Vollrats, Dechant des Ritterstifts Komburg, Domkapitular zu Würzburg, Propst der Kollegiatstifter Haug und Neumünster, dessen Bruder Philipp Carl Anton, kurfürstl. geheimen Rat und Oberstallmeister zu Würzburg, mit dem "würzburgischen halben Teil am Schlosse Schenkenau" nebst Zubehör. Der Lehensträger ist bei der Belehnung vertreten durch seinen Sohn Philipp Anton von Greiffenklau zu Vollraths, Domizellar des ehemaligen Domstifts Würzburg. So lange männliche Nachkommen des Lothar Gottfried Heinrich - Sohn des Philipp Carl Anton von Greiffenklau zu Vollraths aus 1. Ehe - leben, bleibt das Lehen in dieser Linie. Nach Verlöschen der männlichen Erben geht das Lehen auf Franz Carl Anton, Domizellar zu Speyer und Adolph Philipp Franz, kurfürstl. Mainzer Kammerherr - Söhne des Philipp Carl Anton von Greiffenklau zu Vollraths aus 2. Ehe - und an deren männliche Erben über. Mit Urkunde von 1692 Februar 16 hatte der damalige Fürstbischof von Würzburg Johann Gottfried von Guttenberg dem Verkauf des halben würzburgischen Anteils von Schloß Schenkenau durch Johann Jacob von Hudersbach an Philipp Gustav Graf von Wolfsthal zugestimmt. Die andere Hälfte des Gutes ging von Sachsen-Coburg zu Lehen. Philipp Gustav Wolf Graf von Wolfsthal hatte danach das "ganze Gut an den ... Kurfürsten zu Mainz und Bischofen zu Bamberg [Lothar Franz von Schönborn] in privato und dero gräflich Schönborn'sche Familie mit des [Würzburger] Fürstbischofs Johann Philipp ... von Greiffenklau zu Vollraths ... und mit Sachsen-Coburg'schen lehensherrlichen Consens 1710 vom besagten Grafen von Wolfsthal" erkauft. Mit Urkunde vom 30. Dezember 1710 hatte Lothar Franz von Schönborn das Gut "titulo donatonis" an Fürstbischof Philipp von Greiffenklau zu Vollraths und seine Familie übereignet. Gegeben den 10. September 1806