Allart und Boldewin Clawessen rechtfertigen sich gg. Bernhard VII. z. L. auf die Anklage des Hinrik Hoberges Basterde wg.des Vorwurfs des unrechtmäßigen Besitzes dreier Häuser und zweier Kotten zu Südlengern, die von seinem Vater Hinrik Hoberge stammten, der diese von einem namens Albert Rotinghusen hatte, der sie wiederum von Johann von Quernheim, Sohn des Ritters Floriken, erworben hatte. Die Aussteller behaupten, die Güter sind ihr väterliches Erbe und der gen. Johann von W. sei nicht berechtigt gewesen, die Güter zu verkaufen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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