Kläger: David Hinrich Rowohl in Hamburg als Bevollmächtigter des Hans Wilhelm von Warnstedt, dänischer Kammerherr und außerordentlicher Gesandter in Portugal, namens seiner Frau Johanna, geborene von Schilden, in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Johannes Poppe, Dr. Eduard Rentzel, als Kurator der Elisabeth Poppe und ihres Sohnes Joachim Lorenz Poppe, sowie Christian Hinrich Lohmann als Kurator der Catharina Johanna und der Maria Elisabeth Poppe, sämtlich als Erben des Johann Poppe, Kaufmann und Kämmereibürger in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Eidesleistung über das unverschuldete Versäumen der Meldung beim Proklam an die Gläubiger des verschuldet verstorbenen Johann Poppe in einem Streit um eine Forderung der Kläger über 3000 Mark Banko gegen Johann Poppe

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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