Balthas Möchinger, seßhaft zu Weil im Schönbuch, in Tübingen gef., weil er seinem Versprechen, sich auf Mahnung hier einzufinden, nicht nachgekommen war, jedoch gegen Bezahlung seiner Atzung mit der Auflage freigel., sich künftig nicht mehr solchen Ungehorsams schuldig zu machen, schwört U. Als Unterpfand für die Einhaltung dieser Verschreibung setzt er 20 fl, für die sein Bürge Jakob Röufflin, wohnhaft zu Weil im Schönbuch, haftet.