Ältere Steuer- und Zollbehörden (Bestand)
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NLA ST, Rep. 85
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.4 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.4.2 Finanzen und Kataster
1804-1920
Bestandsgeschichte: 1. Behördengeschichte
Durch das Patent vom 13. Mai 1823 wurde mit Wirkung vom 15. Mai des Jahres als Spitze der Zollverwaltung eine Oberzolldirektion in Hannover begründet und der Leitung des Kabinettsministeriums unterstellt. Sie führte die Aufsicht über die gesamte Zollverwaltung im Königreich Hannover. Ihr unterstanden drei Zolldirektionen mit Haupt- und Neben-Zollrezepturen. Die traditionelle Trennung von Zöllen und Steuern wurde aufgegeben, als sich das Königreich Hannover überstaatlichen Zoll- und Steuervereinen anschließen mußte. Mit dem Zusammenschluß von Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Hannover in einem gemeinsamen Steuerverein schuf man 1835 eine Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle in Hannover. Ihr unterstanden für die indirekten Abgaben sieben Direktionen mit Kreiskassen, Steuerämtern und Anmeldeposten sowie mehrere Elb- und Weserzölle. Der Austritt Braunschweigs aus dem Steuerverein 1841 verursachte einige Änderungen in der Steuer- und Zollverwaltung.
Erst der Anschluß Hannovers an den Deutschen Zollverein zusammen mit Oldenburg und Schaumburg-Lippe im Jahre 1853 brachte dauerhafte Verhältnisse. Mit Wirkung vom 1. Januar 1854 wurde die Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle aufgelöst und durch das Oberzollkollegium in Hannover ersetzt. Es dirigierte die Erhebung der Ein- und Ausgangszölle, die Rübenzuckersteuer, die Übergangsabgaben für vereinsländischen Branntwein, Tabak, Wein, Most und Cider, die Fabrikationsabgabe von inländischem Branntwein und Bier sowie die Steuer von inländischem Salz und Tabak.
Im Landdrosteibezirk Stade unterstanden ihm die Hauptzollämter Stade, Geestemünde und Verden. Als örtliche Hebestellen waren ihnen Unterämter, Zollämter 1. und 2. Klasse, Grenz- und Steuerkontrolleure unterstellt.
Bestandsgeschichte: Im Norddeutschen Bund bzw. im neuen Reich wurde die Trennung der direkten Steuern von den indirekten Steuern und den Zöllen dadurch beibehalten, daß die Erträge aus Zöllen und Verbrauchsabgaben an das Reich gingen, obgleich die Erhebung Landessache blieb. In der preußischen Zeit wechselte die Provinzialbehörde in Hannover nur ihren Namen, während sich an ihrer Zuständigkeit nichts änderte; sie hieß nacheinander: seit 1867 Provinzial-Steuer-Direktion, seit 1908 Oberzolldirektion und nach Errichtung der Reichsfinanzverwaltung seit 1919 Landesfinanzamt (die heutige Oberfinanzdirektion). Seit 1908 wurden alle der - nunmehrigen - Oberzolldirektion unterstellten Behörden als Haupt-/Zollämter bezeichnet.
2. Der Bestand
Die im vorliegenden Bestand vereinigten Akten wurden im Zuge der Einrichtung des Niedersächsischen Staatsarchivs in Stade 1959-1965 aus der Designation "Hann. 85" des Staatsarchivs Hannover ausgeschieden. Der hannoversche Bestand "Hann. 85" enthielt vor seiner Neuverzeichnung Mitte der 1960er Jahre völlig ungeordnete Akten verschiedener Provenienz aus der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, die zum größten Teil bereits vor 1900 ans Archiv abgegeben worden waren.
Aus dem Landdrostei- bzw. Regierungsbezirk Stade haben sich nur Splitter der einstigen Amtsregistraturen erhalten. Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2,5 lfd. m und vereinigt Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920 der folgenden Ämter und Dienststellen:
- Steuer-/Zollamt Bremervörde,
- Steuer-/Zollamt/Zollkasse Burgdamm,
- Steuerrezeptur/Steueramt/Obergrenzkontrolleur Dorum,
- Hauptzollamt Geestemünde,
- Oberzoll-/Obersteuerkontrolleur Osterholz,
- Zollamt Neuhaus/Oste,
- Vorsitzender der
(Einkommensteuer-)Veranlagungskommission/der
Steuerausschüsse des Kreises Rotenburg,
- Hauptzollamt Verden,
- Nebenzollamt/Steuerrezeptur Wremen
Bestandsgeschichte: Akten der Zollverwaltung nach 1919 werden im Staatsarchiv Stade in den Beständen Rep. 185 (Hauptzollamt) Stade, Rep. 185 (Hauptzollamt) Lüneburg und Rep. 186 (Zollamt) Osterholz-Scharmbeck verwahrt. Ergänzend zu dieser Überlieferung der Lokalbehörden sei auf den Bestand Hann. 85Z "Zentralbehörden der Zoll- und Steuerverwaltung. 1798-1920" und den Bestand Hann. 85a "Hauptzollämter/Zollämter der Regierungsbezirke Hannover, Lüneburg und Hildesheim. 1818-1929" im Hauptstaatsarchiv Hannover hingewiesen.
Die bislang auf Karteikarten verzeichneten Aktentitel wurden im März 2001 unter Anleitung der Unterzeichneten von der Praktikantin Emily Weidmann mit dem Verzeichnungsprogramm AIDA erfaßt. Die Gliederung des Bestandes richtet sich nach der Provenienz der Akten, d. h. jede Einrichtung der Zoll- und Steuerverwaltung bildet einen eigenen Gliederungspunkt.
Literatur:
Erich Weise, Geschichte des Niedersächsischen Staatsarchivs in Stade nebst Übersicht seiner Bestände (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 18), Göttingen 1964, S. 289 f.;
Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover Bd. 3: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945, bearb. von Manfred Hamann unter Mitwirkung von Jörg Walter und Peter
Bardehle, Zweiter Halbband (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 42/2), Göttingen 1983, S. 574-577.
BESTELLSIGNATUR ist die für jeden Aktentitel jeweils unter "Bestell-Nr." gemachte Angabe.
Stade, im März 2001 Dr. Sabine Graf
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Durch das Patent vom 13. Mai 1823 wurde mit Wirkung vom 15. Mai des Jahres als Spitze der Zollverwaltung eine Oberzolldirektion in Hannover begründet und der Leitung des Kabinettsministeriums unterstellt. Sie führte die Aufsicht über die gesamte Zollverwaltung im Königreich Hannover. Ihr unterstanden drei Zolldirektionen mit Haupt- und Neben-Zollrezepturen. Die traditionelle Trennung von Zöllen und Steuern wurde aufgegeben, als sich das Königreich Hannover überstaatlichen Zoll- und Steuervereinen anschließen mußte. Mit dem Zusammenschluß von Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Hannover in einem gemeinsamen Steuerverein schuf man 1835 eine Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle in Hannover. Ihr unterstanden für die indirekten Abgaben sieben Direktionen mit Kreiskassen, Steuerämtern und Anmeldeposten sowie mehrere Elb- und Weserzölle. Der Austritt Braunschweigs aus dem Steuerverein 1841 verursachte einige Änderungen in der Steuer- und Zollverwaltung.
Erst der Anschluß Hannovers an den Deutschen Zollverein zusammen mit Oldenburg und Schaumburg-Lippe im Jahre 1853 brachte dauerhafte Verhältnisse. Mit Wirkung vom 1. Januar 1854 wurde die Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle aufgelöst und durch das Oberzollkollegium in Hannover ersetzt. Es dirigierte die Erhebung der Ein- und Ausgangszölle, die Rübenzuckersteuer, die Übergangsabgaben für vereinsländischen Branntwein, Tabak, Wein, Most und Cider, die Fabrikationsabgabe von inländischem Branntwein und Bier sowie die Steuer von inländischem Salz und Tabak.
Im Landdrosteibezirk Stade unterstanden ihm die Hauptzollämter Stade, Geestemünde und Verden. Als örtliche Hebestellen waren ihnen Unterämter, Zollämter 1. und 2. Klasse, Grenz- und Steuerkontrolleure unterstellt.
Bestandsgeschichte: Im Norddeutschen Bund bzw. im neuen Reich wurde die Trennung der direkten Steuern von den indirekten Steuern und den Zöllen dadurch beibehalten, daß die Erträge aus Zöllen und Verbrauchsabgaben an das Reich gingen, obgleich die Erhebung Landessache blieb. In der preußischen Zeit wechselte die Provinzialbehörde in Hannover nur ihren Namen, während sich an ihrer Zuständigkeit nichts änderte; sie hieß nacheinander: seit 1867 Provinzial-Steuer-Direktion, seit 1908 Oberzolldirektion und nach Errichtung der Reichsfinanzverwaltung seit 1919 Landesfinanzamt (die heutige Oberfinanzdirektion). Seit 1908 wurden alle der - nunmehrigen - Oberzolldirektion unterstellten Behörden als Haupt-/Zollämter bezeichnet.
2. Der Bestand
Die im vorliegenden Bestand vereinigten Akten wurden im Zuge der Einrichtung des Niedersächsischen Staatsarchivs in Stade 1959-1965 aus der Designation "Hann. 85" des Staatsarchivs Hannover ausgeschieden. Der hannoversche Bestand "Hann. 85" enthielt vor seiner Neuverzeichnung Mitte der 1960er Jahre völlig ungeordnete Akten verschiedener Provenienz aus der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, die zum größten Teil bereits vor 1900 ans Archiv abgegeben worden waren.
Aus dem Landdrostei- bzw. Regierungsbezirk Stade haben sich nur Splitter der einstigen Amtsregistraturen erhalten. Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2,5 lfd. m und vereinigt Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920 der folgenden Ämter und Dienststellen:
- Steuer-/Zollamt Bremervörde,
- Steuer-/Zollamt/Zollkasse Burgdamm,
- Steuerrezeptur/Steueramt/Obergrenzkontrolleur Dorum,
- Hauptzollamt Geestemünde,
- Oberzoll-/Obersteuerkontrolleur Osterholz,
- Zollamt Neuhaus/Oste,
- Vorsitzender der
(Einkommensteuer-)Veranlagungskommission/der
Steuerausschüsse des Kreises Rotenburg,
- Hauptzollamt Verden,
- Nebenzollamt/Steuerrezeptur Wremen
Bestandsgeschichte: Akten der Zollverwaltung nach 1919 werden im Staatsarchiv Stade in den Beständen Rep. 185 (Hauptzollamt) Stade, Rep. 185 (Hauptzollamt) Lüneburg und Rep. 186 (Zollamt) Osterholz-Scharmbeck verwahrt. Ergänzend zu dieser Überlieferung der Lokalbehörden sei auf den Bestand Hann. 85Z "Zentralbehörden der Zoll- und Steuerverwaltung. 1798-1920" und den Bestand Hann. 85a "Hauptzollämter/Zollämter der Regierungsbezirke Hannover, Lüneburg und Hildesheim. 1818-1929" im Hauptstaatsarchiv Hannover hingewiesen.
Die bislang auf Karteikarten verzeichneten Aktentitel wurden im März 2001 unter Anleitung der Unterzeichneten von der Praktikantin Emily Weidmann mit dem Verzeichnungsprogramm AIDA erfaßt. Die Gliederung des Bestandes richtet sich nach der Provenienz der Akten, d. h. jede Einrichtung der Zoll- und Steuerverwaltung bildet einen eigenen Gliederungspunkt.
Literatur:
Erich Weise, Geschichte des Niedersächsischen Staatsarchivs in Stade nebst Übersicht seiner Bestände (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 18), Göttingen 1964, S. 289 f.;
Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover Bd. 3: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945, bearb. von Manfred Hamann unter Mitwirkung von Jörg Walter und Peter
Bardehle, Zweiter Halbband (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 42/2), Göttingen 1983, S. 574-577.
BESTELLSIGNATUR ist die für jeden Aktentitel jeweils unter "Bestell-Nr." gemachte Angabe.
Stade, im März 2001 Dr. Sabine Graf
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ