Wilhelm Erzbischof von Köln entscheidet auf Grund der transsumierten Kompromißbriefe der Betreffenden (d. d. Capellen den 2. Mai 1359) zwischen Boemunt Erzbischof von Trier und Graf Johann von Nassau-Merenberg in deren Streitfragen wegen: 1. der Beschwerung trierischer Untertanen von Montabaur und andersher zu Nassau und Dausenau durch den Grafen, welcher ihre dortige Weinkreszenz mit einer Abgabe belegt, 2. Erhebung von Zöllen durch den Grafen zu Esch und Nauheim von den Einwohnern der Stadt Limburg, 3. neuer Bauten und Freiheiten, deren sich der Graf in Nassau und Dausenau anmaße (siehe 1363 Juli 24), 4. der Errichtung der Gemeinschaft Kirberg (Kirchtorf) und des von dem Grafen an Stelle der Kirche und des Kirchhofes errichteten dortigen Burgbaues und 5. der Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit trierischerseits in des Grafen Landen.
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Wilhelm Erzbischof von Köln entscheidet auf Grund der transsumierten Kompromißbriefe der Betreffenden (d. d. Capellen den 2. Mai 1359) zwischen Boemunt Erzbischof von Trier und Graf Johann von Nassau-Merenberg in deren Streitfragen wegen: 1. der Beschwerung trierischer Untertanen von Montabaur und andersher zu Nassau und Dausenau durch den Grafen, welcher ihre dortige Weinkreszenz mit einer Abgabe belegt, 2. Erhebung von Zöllen durch den Grafen zu Esch und Nauheim von den Einwohnern der Stadt Limburg, 3. neuer Bauten und Freiheiten, deren sich der Graf in Nassau und Dausenau anmaße (siehe 1363 Juli 24), 4. der Errichtung der Gemeinschaft Kirberg (Kirchtorf) und des von dem Grafen an Stelle der Kirche und des Kirchhofes errichteten dortigen Burgbaues und 5. der Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit trierischerseits in des Grafen Landen.
150, U 69
150 Fürstentum Nassau-Weilburg (Kernbestand)
Fürstentum Nassau-Weilburg (Kernbestand) >> 1 Urkunden >> 1 Generalia >> 1351-1360
1359 September 9
Original, Pergament, Siegel beschädigt; mit Abschrift
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. Bonn 1359 Tag nach nativ. Mariae
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ