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Friedrich von Sonderhausen bezeugt mit Zustimmung von Verwandten den Verkauf der Güter in Windischenheilingen, die er auf dem Landding Thamsbrück aufgelassen hat (siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr 1063).
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Friedrich von Sonderhausen bezeugt mit Zustimmung von Verwandten den Verkauf der Güter in Windischenheilingen, die er auf dem Landding Thamsbrück aufgelassen hat (siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr 1063).
Zeugen: Dietmar Geier (Gyer) u. Dietmar Netz v. Schlotheim; Johannes bei der Kirche; Dietrich Elysabet v. Thamsbrück, Ritter; Friedrich v. [Stein-] Thaleben (Talheim), Knappe (famulus) des Ausstellers; Hartung gen. Kesceler, Schultheiß; Giseler Elysabet; Dietmar, Münzer in Thamsbrück.
Beglaubigungsmittel: SP des Ausstellers und seiner Brüder Hermann und Kunemund.
Orginaldatierung: Acta sunt hec anno domini M{0}CC{0}LXXXIIII{0}, quarto kal. Februarii
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).