Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Büchsenmeister Hans Regensburger (-purger) und sein Organist Meister Arnold Schlick (Slick) mit seiner Zustimmung einen Kaufvertrag aufgerichtet haben, wonach Hans sein Haus in der Stadt Heidelberg, worin derzeit Meister Philipp Aberlin, Lizenziat, wohnt, an Arnold um 420 Gulden verkauft. Die Kaufsumme soll Hans oder seinen Erben zu St. Jakobstag [25.07.] ausgerichtet werden. Da Meister Aberlin für einen Zins von 12 Gulden das Wohnrecht im Haus bis Johannistag [24.06.] zusteht, hat Hans Regensburger den halben Zins dem Arnold überantwortet (unns zu ern den halben zinß davon sechs gulden ime selbs nach und dem gedachten Arnolden zugelassen). Arnold Schlick mag mit dem derzeitigen Bewohner einen früheren Einzug vereinbaren. Nach Datum dieses Briefes soll Hans dem Arnold nach Recht und Gewohnheit der Stadt Heidelberg Währschaft leisten. Kurfürst Philipp gibt seine Bewilligung zu dem Vertrag und kündigt sein Sekretsiegel an, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.