Jakob Bargsteiner bekundet, dass er für Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz mit dessen Eigenmann Konrad Murer zu Wiesloch dahin übereingekommen ist, dass Konrad 200 Tonnen guten, geläuterten Galmei (galmen) aus dem Berg zu Nußloch gewinnen soll. Konrad hat den Galmei auf eigene Kosten zu gewinnen, soll "essen gezug und liecht" selbst vorlegen, mindestens drei Monate lang arbeiten und sich bis zur Vollendung keiner anderen Arbeit widmen. Der Pfalzgraf will ihm die notwendigen Tonnen, namentlich solche, worin man gewöhnlich Pulver oder Rheinfisch lagert, auf den Berg liefern. Als Lohn soll ihm der Fürst je 1 Gulden für vier Tonnen Galmei und weitere 2 Gulden für "liecht und essen gezug" und alles weitere Gezeug geben; das zur Arbeit notwendige Holz soll Konrad sich an dem Berg nehmen. Auch wenn der Pfalzgraf einen weiteren Schacht treibt und Galmei zu geringen Kosten gewinnt, will er Konrads Ware zu den vereinbarten Preisen abnehmen. Sobald Konrad 12 Tonnen gewonnen hat, sollen ihm drei Gulden Voranschlag zur Begleichung seiner Kosten gegeben werden. Der Vertrag wurde als Chirograph (kerffzettel) in Anwesenheit von Wilhelm Pilsacher angefertigt, wobei der Pfalzgraf und Konrad je einen Teil erhalten sollen.
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Jakob Bargsteiner bekundet, dass er für Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz mit dessen Eigenmann Konrad Murer zu Wiesloch dahin übereingekommen ist, dass Konrad 200 Tonnen guten, geläuterten Galmei (galmen) aus dem Berg zu Nußloch gewinnen soll. Konrad hat den Galmei auf eigene Kosten zu gewinnen, soll "essen gezug und liecht" selbst vorlegen, mindestens drei Monate lang arbeiten und sich bis zur Vollendung keiner anderen Arbeit widmen. Der Pfalzgraf will ihm die notwendigen Tonnen, namentlich solche, worin man gewöhnlich Pulver oder Rheinfisch lagert, auf den Berg liefern. Als Lohn soll ihm der Fürst je 1 Gulden für vier Tonnen Galmei und weitere 2 Gulden für "liecht und essen gezug" und alles weitere Gezeug geben; das zur Arbeit notwendige Holz soll Konrad sich an dem Berg nehmen. Auch wenn der Pfalzgraf einen weiteren Schacht treibt und Galmei zu geringen Kosten gewinnt, will er Konrads Ware zu den vereinbarten Preisen abnehmen. Sobald Konrad 12 Tonnen gewonnen hat, sollen ihm drei Gulden Voranschlag zur Begleichung seiner Kosten gegeben werden. Der Vertrag wurde als Chirograph (kerffzettel) in Anwesenheit von Wilhelm Pilsacher angefertigt, wobei der Pfalzgraf und Konrad je einen Teil erhalten sollen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 424
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1474 Januar 28 (uff frittag nach conversionis Pauli)
fol. 291r-291v [alt: 267r-267v]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Druck: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 1 (1850), S. 44.
Druck: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 1 (1850), S. 44.
Kopfregest: "Uberkomung mit Conrat Müerer zu Wissenloch von des Galmeys wegen".
Murer, Konrad; Bergmann, zu Wiesloch, erw. 1474
Pilsacher, Wilhelm; erw. 1474
Nußloch HD
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:13 MESZ
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