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Untersuchung gegen den Kistenmacher Kornelius Cornelissen wegen Diebstahls.
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Enthält: Der Kistenmacher Kornelius Cornelissen aus Arnhem wird i. J. 1564 verhaftet. In seinem Besitz werden gefunden ein abgeschnittener Beutel, Tuch (Wand) und ein Packen mit Sachen. Er soll dieses gestohlen haben, behauptet aber: a) er habe das Tuch von seiner Schwester Stese, Witwe Kramer Hinrich von Endaven in Holland erhalten und zwar aus dem Nachlasse der Schwester seines Vaters, dem Kunnera Wolters in Amersfort; b) den Beutel habe ihm der Kistenmacher Joachim Beldensnider in Zwolle, bei dem er in der Lehre war, beim Abschied geschenkt; c) den Packen habe er schon gehabt, als er bei dem Wirt Wichmot Schulenborch und dessen Sohn Lambrecht in Deventer gewesen sel. Der Rat in Münster ersucht die Städte Zwolle und Eindhoven um Feststellungen über die Behauptungen des Angeklagten; er beauftragt ferner den Johan Brockhues in diesen Städten und den Stadtsekretär Herman tor Floet in Deventer Feststellungen zu treffen.
Archivale
Verweis: Vgl. Nr. 213.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.