Papst Innocenz IV. bestätigt wiederholt auf Bitten des Kapitels B. M. zu Aachen und des römischen Königs Wilhelm das von demselben aufgerichtete Statut, wonach niemand als Kanoniker und Bruder des Stifts anders als zu einer vakanten Präbende aufgenommen werden darf, indem er zugleich dem Dechanten des Stifts an hl. Adalbert daselbst befiehlt, das Stift gegen jede der päpstlichen Bestätigung zuwiderlaufende Belästigung in dieser Hinsicht zu schützen. Dat. Lugd. II Id. Septembris pontificatus nostri anno septimo.