Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm gestattet dem Johann Hulßhausen, Ratsverwandten zu Düsseldorf, eine Schneid- samt Pulvermühle beim Dorf Bilk an der Steinbrücke an sich zu bringen und in eine Öl- und Walkmühle zu verwandeln, doch unter Fortentrichtung des bisherigen Kanons von 2 Goldgulden Ablieferung der zur Schneidemühle benutzten Instrumente und Instandhaltung der Pulvermühle, aus welcher auf Erforderung auch ferner aus je 100 Pfund guten gelauterten Salpeters 108 Pfund guten Musketen-Pulvers fertig zu stellen sind. G. Dusseldorff den 5 Dez. 1645. Kopie, Papier. Auf der Rückseite die Bemerkung ”est verum status mutatus“.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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