Akten aus der Kreiskasse Naumburg (Bestand)
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Altes Magdeburger Rep. LIX C (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.07. Territorienübergreifende Bestände >> 01.07.05. Aufzulösende Bestände aus den Regierungsarchiven Magdeburg, Erfurt und Merseburg
(1551) 1557 - 1833
Findhilfsmittel: Findbuch von 1869/1883, schwierige Lesbarkeit (online recherchierbar)
Registraturbildner: Der Erlass des preußischen Ministerpräsidenten vom 23. März 1858 über die Vervollständigung der Provinzialarchive durch die abgabereifen Behördenbestände veranlasste auch die neuen Behörden der ehemaligen kursächsischen Gebiete, die Regierungen in Merseburg und Erfurt, ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Provinzialarchiv zu überwinden. 1860 begann die Aktenabgabe an das Provinzialarchiv. Die in diesen Jahren abgelieferten Akten aus dem Merseburger Regierungsarchiv wurden zusammen mit den noch in den nächsten Jahren erfolgten Eingängen von v. Mülverstedt in provisorischen Repertorien verzeichnet, die vielfach ohne systematische Ordnung angelegt waren.
Die meisten dieser Teilbestände wurden nach 1900 wieder aufgelöst, als Liebe mit der Neuordnung der Abteilung Sachsen-Thüringen begann. Diese Maßnahme war um so dringender, als nun die Regierungsarchive aufgelöst und ihre geordneten und repertorisierten Bestände in den folgen Jahren an das Landeshauptarchiv abgeführt wurden. Liebe erlebte den Abschluss seiner Arbeit nicht mehr, und Möllenberg setzte die Neuordnung in Anlehnung an das Liebesche Vorbild und im Rahmen der im Jahre 1908 von Winter neu geschaffenen systematischen Gliederung der gesamten Bestände des Landeshauptarchivs fort. Die Bestände der ehemaligen kursächsischen Ämter ordnete man in die Abteilung "D" ein.
Die in den oben erwähnten, seit 1860 provisorisch angelegten Repertorien enthaltenen Teilbestände der Ämter und einiger anderer Lokalbehörden wurden von dieser Neuordnung zunächst nicht betroffen. Man hatte sich aus heute unverständlichen Gründen nicht entschließen können, diese Teile insgesamt auf die zuständigen Reposituren zu verteilen, sondern wollte nach und nach die Auflösung vornehmen. Das ist nur teilweise geschehen, wodurch die Benutzbarkeit dieser alten Repertorien wesentlich erschwert wird.
Unter den 1909 vornehmlich aus dem Regierungsarchiv Merseburg eingegangenen Ablieferungen befanden sich neben den provenienzmäßig in einzelnen Repertorien zusammengefassten Ämterbeständen ebenfalls noch Bestandssplitter ehemaliger kursächssicher Ämter, die in meist aus Ablieferungslisten nachgeordneter preußischer Behörden gebildeten Verzeichnissen erfasst waren. Auch diese Bestandsteile wurden gleich den nach 1860 erfolgten Ablieferungen nicht sofort aufgelöst. Es sind hier ebenfalls nur einzelne Teile, die verschiedene Ämter betreffen, nach und nach herausgelöst worden.
Zur Unterscheidung dieser beiden genannten Gruppen bezeichnet man deren Findbücher im Landeshauptarchiv als: "Alte Magdeburger Repertorien" und "Alte Merseburger Repertorien".
Bestandsinformationen: Die unter dem Sammelbegriff "Aufzulösende Bestände" genannten Archivalien werden in den nächsten Jahren aufgelöst und bei den jeweiligen Ämterbeständen neu verzeichnet. Einige wenige Teilbestände und Bestandssplitter, deren Provenienz eine Eingliederung in das Ämterarchiv nicht zuließ, sind bereits während der Bearbeitung dieser Gesamtübersicht herausgelöst und in die zuständigen Bestände überführt worden. Ein anderer Teil wiederum muss noch in die Bestände kursächsischer Zentralbehörden eingefügt werden.
Registraturbildner: Der Erlass des preußischen Ministerpräsidenten vom 23. März 1858 über die Vervollständigung der Provinzialarchive durch die abgabereifen Behördenbestände veranlasste auch die neuen Behörden der ehemaligen kursächsischen Gebiete, die Regierungen in Merseburg und Erfurt, ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Provinzialarchiv zu überwinden. 1860 begann die Aktenabgabe an das Provinzialarchiv. Die in diesen Jahren abgelieferten Akten aus dem Merseburger Regierungsarchiv wurden zusammen mit den noch in den nächsten Jahren erfolgten Eingängen von v. Mülverstedt in provisorischen Repertorien verzeichnet, die vielfach ohne systematische Ordnung angelegt waren.
Die meisten dieser Teilbestände wurden nach 1900 wieder aufgelöst, als Liebe mit der Neuordnung der Abteilung Sachsen-Thüringen begann. Diese Maßnahme war um so dringender, als nun die Regierungsarchive aufgelöst und ihre geordneten und repertorisierten Bestände in den folgen Jahren an das Landeshauptarchiv abgeführt wurden. Liebe erlebte den Abschluss seiner Arbeit nicht mehr, und Möllenberg setzte die Neuordnung in Anlehnung an das Liebesche Vorbild und im Rahmen der im Jahre 1908 von Winter neu geschaffenen systematischen Gliederung der gesamten Bestände des Landeshauptarchivs fort. Die Bestände der ehemaligen kursächsischen Ämter ordnete man in die Abteilung "D" ein.
Die in den oben erwähnten, seit 1860 provisorisch angelegten Repertorien enthaltenen Teilbestände der Ämter und einiger anderer Lokalbehörden wurden von dieser Neuordnung zunächst nicht betroffen. Man hatte sich aus heute unverständlichen Gründen nicht entschließen können, diese Teile insgesamt auf die zuständigen Reposituren zu verteilen, sondern wollte nach und nach die Auflösung vornehmen. Das ist nur teilweise geschehen, wodurch die Benutzbarkeit dieser alten Repertorien wesentlich erschwert wird.
Unter den 1909 vornehmlich aus dem Regierungsarchiv Merseburg eingegangenen Ablieferungen befanden sich neben den provenienzmäßig in einzelnen Repertorien zusammengefassten Ämterbeständen ebenfalls noch Bestandssplitter ehemaliger kursächssicher Ämter, die in meist aus Ablieferungslisten nachgeordneter preußischer Behörden gebildeten Verzeichnissen erfasst waren. Auch diese Bestandsteile wurden gleich den nach 1860 erfolgten Ablieferungen nicht sofort aufgelöst. Es sind hier ebenfalls nur einzelne Teile, die verschiedene Ämter betreffen, nach und nach herausgelöst worden.
Zur Unterscheidung dieser beiden genannten Gruppen bezeichnet man deren Findbücher im Landeshauptarchiv als: "Alte Magdeburger Repertorien" und "Alte Merseburger Repertorien".
Bestandsinformationen: Die unter dem Sammelbegriff "Aufzulösende Bestände" genannten Archivalien werden in den nächsten Jahren aufgelöst und bei den jeweiligen Ämterbeständen neu verzeichnet. Einige wenige Teilbestände und Bestandssplitter, deren Provenienz eine Eingliederung in das Ämterarchiv nicht zuließ, sind bereits während der Bearbeitung dieser Gesamtübersicht herausgelöst und in die zuständigen Bestände überführt worden. Ein anderer Teil wiederum muss noch in die Bestände kursächsischer Zentralbehörden eingefügt werden.
Laufmeter: 5.2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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