Werden. -Johann Adolf Dohrenbusch bekundet, dass Abt Beda nach dem Tod des Abts Bernhard ihn mit dem Lehngut Dornenbusch im Kirchspiel Mintard zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Bernard Christian Arning, Kanzleiregistrators des Abts. - Or., Unterschrift