Der Vorstand des Ritterstifts Bleidenstadt, Johann Franz Freiherr von Hoheneck, verpachtet einige genannte Wiesen des Stifts auf 6 Jahre von 1752-1758 an genannte Personen gegen jeweils ein Drittel des geernteten Weines als Entgelt und mit Versicherung auf Pachtminderung bei Feldschäden. Die Pächter dagegen dürfen die Felder nicht an Dritte veräußern. Diese Rechte und Pflichten gelten auch für weitere Pächter, die sich in dem Leihbrief eintragen können.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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