Hans Pur, B. zu Neuffen, wegen Drohreden, Gotteslästerungen und schwerer Misshandlung seiner Eltern ein Jahr lang in einem besonderen Gefängnis der Fürstin Elisabeth, geb. Markgräfin zu Brandenburg usw., in dem er ursprünglich sein Leben lang eingesperrt bleiben sollte, gef., jedoch auf die Fürbitten und Bürgschaft seiner Eltern auf künftige Besserung begnadigt und freigelassen, verspricht, sich bei einer Rückfälligkeit in seine alten Laster auf Mahnung unverzüglich in das genannte Gefängnis wieder zu stellen, schwört U. und gelobt dazu, alle gegenwärtigen und zukünftigen Verwandten des Fürstentums Württemberg, mit denen er bisher zu schaffen hatte oder künftig haben wird, bei ihren Rechten zu belassen. Bürgen: Heinz Pur und Elisabeth geb. Schwyck (Eltern).