Unter Bezug auf das 1684 eingeleitete RKG- Appellationsverfahren (RKG 4426 (P 654/2185)) protestiert von der Porten gegen einen Bescheid der Essener Kanzlei, der durch die Äbtissin bestätigt wurde, dem zufolge der Roggen auf dem immittierten Birckenkamp mit Arrest belegt und ihm bei Strafe verboten wurde, das Getreide an sich zu nehmen, als Attentat in einem laufenden Verfahren. Das Stift Stoppenberg wandte ein, es handle sich um die Ausführung eines 1679 erkannten Immissionsbescheides, der auch im vorigen Jahr ausgeführt worden sei. Das Verfahren wird auf dem Deckblatt als Appellationsverfahren bezeichnet, aber als Mandatsverfahren geführt. Lic. Roleman beantragte im ersten protokollierten Termin, da die Akten des Appellationsverfahrens während der französischen Invasion in Speyer verlorengegangen seien, um Citatio ad redintegrandum actorum. Bei den Beilagen scheint es sich um Aktenstücke, die dieser Redintegration dienen sollten, zu handeln.
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Unter Bezug auf das 1684 eingeleitete RKG- Appellationsverfahren (RKG 4426 (P 654/2185)) protestiert von der Porten gegen einen Bescheid der Essener Kanzlei, der durch die Äbtissin bestätigt wurde, dem zufolge der Roggen auf dem immittierten Birckenkamp mit Arrest belegt und ihm bei Strafe verboten wurde, das Getreide an sich zu nehmen, als Attentat in einem laufenden Verfahren. Das Stift Stoppenberg wandte ein, es handle sich um die Ausführung eines 1679 erkannten Immissionsbescheides, der auch im vorigen Jahr ausgeführt worden sei. Das Verfahren wird auf dem Deckblatt als Appellationsverfahren bezeichnet, aber als Mandatsverfahren geführt. Lic. Roleman beantragte im ersten protokollierten Termin, da die Akten des Appellationsverfahrens während der französischen Invasion in Speyer verlorengegangen seien, um Citatio ad redintegrandum actorum. Bei den Beilagen scheint es sich um Aktenstücke, die dieser Redintegration dienen sollten, zu handeln.
AA 0627, 4427 - P 655/2186
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 1. Buchstabe P
1693 - 1698 ( - 1698)
Enthaeltvermerke: Kläger: Arnold Robert von der Porten zum Dyck Beklagter: Dekanin und Kapitularinnen des hochadligen freiweltlichen Stiftes Stoppenberg Prokuratoren (Kl.): Dr. Philipp Nidderer 1691 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Adam Roleman 1693 ? Subst.: Dr. Ludwig Ziegler Prozeßart: Appellationis / Mandati poenalis de revocandis attentatis et lite pendente nihil amplius innovando ac restituendo sine clausula, cum citatione ad videndum se incidisse in poenam inhibitionis Instanzen: 1. Fürstliche Kanzlei zu Essen ? 2. RKG 1693 - 1698 (? - 1698) Beweismittel: Vollmacht Stoppenbergs, 1693, mit Namen (Q 8). Beschreibung: 2,5 cm, 74 Bl., geb.; Q 1 - 20, 5 Beil. prod. 1698. Lit.: Carl Meyer, Geschichte des ehemaligen freiweltlichen adligen Damenstiftes und der Bürgermeisterei Stoppenberg, Essen 1925, S. 314 - 317.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:20 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
- 1. Buchstabe P (Gliederung)