Vertrag zwischen Kurmainz und Hessen-Darmstadt betreffend unter anderem das Liederbacher Märkergeding, die Braumbaumsche Hube zu Unterliederbach, den Burgfrieden und andere Verhältnisse zu Eppstein als da wären: Hof Häusels, Kirchensachen, Tranksteuer, Guldenwein- und Landzoll, Mühle, Zwinger an der sogenannten Klapperpforte und andere kleinere Plätze, Fischerei in den beiden Mühlgräben, Aufnahme und Einzug der Bürger, peinliches Gericht und Wasenmeisterei, Burgdiener und Büttel, Soldatensteuer, Pfarrzehnt auf den Äckern im vorderen Stauffen, verschiedene vom Pfarrer und der Bürgerschaft übergebene Beschwerden, die Koppeljagd im Marxheimer Wald und im sogenannten Wallerstein, die Jagd im Hofheimer Wald, die Grenzen auf dem sogenannten Kasern zwischen Marxheim und Diedenbergen, die Grenzen zwischen diesen beiden Gemeinden überhaupt, die Grenzen zwischen Hofheim und Hof Hausen bei Liederbach (Hausen vor der Sonne), Langenhainer Hecken in Erbleihe der Hofheimer, die sogenannte Dreispitz zwischen Hochheim und Delkenheim, die Grenzen zwischen Höchst, Liederbach und Sindlingen, Holzbezüge der Beamten zu Höchst und Eppstein aus der Liederbacher Mark, Freiheit der Leute von Ober- und Unterliederbach vom Landzoll in Höchst, 2 Fuder Bedwein zu Massenheim in die Kellerei Hofheim, das Domherrengut zu Oberliederbach und die Wiese zu Igstadt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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