Befehl des Dietrich Otto Korff, genannt Schmising, zu Tatenhausen, Domherr zu Münster und Hildesheim, Hofrichter des Weltlichen Hofgerichts zu Münster an den stift-münsterischen Richter Henrich Bothe zu Cloppenburg zur Bekanntmachung des Mandati arctioris ad solvendum et executorialium im Prozess der Erben des verstorbenen Bernhard Düvels (Kläger) gegen den jetzigen Zeller Brinckers Erbe und dessen Gutsherrn Alexander Karl von Steding zu Huckelrieden (Beklagter) bezüglich der Aufführung des am 28. Juni 1690 ergangenen Urteils des Weltlichen Hofgerichts zu Münster (unterzeichnet vom Notar Werner Olfers). Enthält auch: Insuniationsvermerk vom 3. April 1691;. Vermerk des Cloppenburger Richters Henrich Bothe vom 3. April 1691 über die Anweisung des Hausvogts zur Ausführung der Exekution gegen den Beklagten Brincker

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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