Der geheime Rat in Ulm Johann Jakob Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] verleiht Georg Schick dem Jüngeren von Baustetten [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] einen Hof zu Hardt [Harthöfe Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] auf Lebenszeit. Den Hof hat zuvor sein Vater Georg Schick der Alte einige Jahre bewirtschaftet. Dazu gehören 61 Jauchert Äcker, 16 Tagwerk Wiesmähder und 2 Gehölze. Der Beständner ist verpflichtet, innerhalb der kommenden zwei Jahre anstelle der im Dreißigjährigen Krieg eingeäscherten Hofgebäude auf dem Hof ein Haus und einen Stadel auf seine Kosten zu bauen, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 10,5 Malter Roggen und 5 Malter Hafer Biberacher Maß, 10 Pfund gehechelten Flachs oder für jedes Pfund 15 Kreuzer, 5,5 Pfund Heller Heugeld, 100 Eier, 6 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm, Biberach oder in einen beliebigen Ort in ähnlicher Entfernung zu liefern. Außerdem hat er an die Herrschaft Bußmannshausen [Gde. Schwendi/Lkr. Biberach] jährlich 2,5 Malter Roggen, 1 Malter Hafer und 30 Schilling Heugeld zu entrichten. Er, seine Ehefrau und seine Kinder sind Leibeigene des jeweiligen Lehnsherren des Hofes. Da der Beständner nun aber als erstes Haus und Stadel errichten muss, hat der Lehnsherr bei der Belehnung auf den ihm zustehenden Handlohn verzichtet. Auch hat der Beständner in den ersten zwei Jahren keine Abgaben und in den darauf folgenden vier Jahren nur die Hälfte der festgelegten Abgaben zu entrichten. Für die täglichen Dienste hat er während der ersten zwei Jahre nichts, während der folgenden vier Jahre 1,5 Gulden und danach jährlich 3 Gulden zu bezahlen. Bei künftigen Belehnungen seiner Söhne oder Töchter sind zudem für das Leibrecht nur 6 Gulden als Handlohn zu entrichten.

Show full title
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Data provider's object view
Loading...