Matthäus Hegelin von Niederstotzingen [Lkr. Heidenheim] bekennt, dass ihm die Pfleger Servatius Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] und Andreas Scheler sowie der Hofmeister Georg Wörtz des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Bubesheim [Lkr. Günzburg], den zuvor Johann Fetzer bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4031 von 1580 Mai 16], verliehen haben. Ausgenommen ist dabei nur der Zehntstadel auf dem Hof, den sich das Spital für die eigene Nutzung vorbehalten hat. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Aus den zu dem Hof gehörenden Wäldern darf er nur Bau- und Brennholz für seinen Eigenbedarf auf dem Hof nach Anweisung durch die Spitalpfleger holen, aber kein Holz verschenken oder verkaufen. Trifft er in den Wäldern Personen an, die dort unberechtigt Holz schlagen oder sonst Schäden anrichten, dann soll er diesen ein Pfand abnehmen und das Pfand mit den Namen der Gepfändeten den Spitalpflegern übergeben. Von dem Hof hat er dem Spital jährlich 30 Imi Roggen und 30 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Pfund Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, 4 Hühner, 2 Fastnachtshühner und 200 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück. Wenn er den Hof vorzeitig verlässt sowie nach seinem Tod stehen dem Spital 5 Pfund Heller als Weglöse zu.