Papst Gregor IX. verkündet die Heiligsprechung des Dominikus und befiehlt an seinem Todestag, dem 8. August (ut nonas augusti ante diem quo posita carnis sarcina dives meritis penetravit), sein Fest zu feiern und gewährt allen bußfertigen Gläubigen, die an diesem Tag sein Grab besuchen, einen Ablaß von einem Jahr.