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Jobst von der Recke zu Heessen und seine Frau Elbrecht Kettler vereinbaren mit ihrem Vetter Dietrich von der Recke zu Kaldenhove Zahlungsmodalitäten für eine Obligation über 4000 Gulden, die einst Jobsts Vater Johann von der Recke zu Heessen für Gerhart von der Mark ausgestellt hatte und nun in Dietrichs Besitz ist. Teile der Summe sollen durch Übernahme von Obligationen Dietrichs für Wilhelm von Morrien zu Rheine und Johan Kerckerinck zu Angelmodde beglichen werden. Beschädigtes Siegel des Jobst anhängend

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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