Streit um die Errichtung von Prangern oder „Kaexen“ in der Stadt Köln. Der Kläger behauptet, die Beklagten maßten sich das Recht an, Pranger neu aufzustellen. Die Beklagten erwidern, es handle sich nicht um neu errichtete Pranger. Die vier streitigen Pranger, einer auf dem Altenmarkt, der zweite an der Obermarspforte (Mahrpforte), der dritte auf dem Heumarkt und als vierter das „Praecipitorium“ oder der Schuppenstuhl auf dem Heumarkt, seien lediglich insofern neu, als durch sie die dort vorhanden gewesenen alten, der Stadt Köln gehörenden Pranger ersetzt worden seien. Auf Gesuch der Beklagten werden im Sept. 1605 und im Jan. 1606 durch den RKG-Kommissar Lic. Bernhard (zum) Putz (Pütz), jül.-berg. Rat und Vizekanzler, Zeugenverhöre im Minoritenkloster zu Köln durchgeführt und eine Inaugenscheinnahme der Pranger vorgenommen. schnürt. Vgl. zum Streitgegenstand auch RKG 988 (C 487/1285).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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