Vor dem Richter von Werden Johann von Titz sowie den Schöffen Herdt von Gruntenscheid, Gottschalk Kurneman, Johann von Oesterwich, Dietrich Klepper, Hermann imme Kelre, die in stede ind in stoele eines rechten gehegten Gerichts saßen, sind erschienen Heinrich ten Putte und dessen Frau Elsken, die an Gottschalk Kurneman und dessen Frau Hilleken eine Rente von vier Maltern harten Korns, halb Roggen und halb Gerste, aus ihrem Gut Bardenscheid verkauft haben. Die Lieferung erfolgt jeweils am 11 . November. Wenn Heinrich und Elsken ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und damit ein Jahr säumig sind, können Gottschalk und Hilleken einen Gerichtsboten nehmen und das Gut Bardenscheid oder einen anderen Teil des Besitzes der Schuldner mit Beschlag belegen lassen, Pfänder davon nehmen und verkaufen, bis sie den Gegenwert der vier Malter Korn erhalten haben. - Es siegeln Heinrich und, da das Gut Bardenscheid ein Lehen des Abts von Werden ist, der Abt Konrad von Gleichen, Richter und Schöffen. - Gegeven ... des neisten gudesdaghes hae dem sonendaghe als man ... singet Judica.