Anfechtung des Testaments des Wilhelm Keller und Anspruch auf seinen Nachlaß, bestehend aus einem Haus auf der Oberstraße in Neuss, genannt „zum Schiff genannt“, einem Garten an der Windmühle und 3,5 Morgen Land im Neusser Feld. Keller soll am 13. August 1710 im Königreich Aragon bei Albalate de Cinea (Katalonien) ein „testamentum nuncupativum per modum militaris“ (mündliches Soldatentestament vor Zeugen) gemacht haben, in dem er unter Umgehung seiner Frau und der nächsten Verwandten einen Fremden, nämlich den kaiserlichen Geheimen Hofsekretär Edmund Gottfried Syberz, „pro haerede universali“ einsetzte, seiner Frau ein Legat überließ und seiner Nichte, der Gertrud Hermes, seine Güter in Deutschland vermachte. Das Testament beglaubigte der königl. - spanische Hof- und Stallmeister Fürst von Lichtenstein am 15. September 1710. Die Appellanten beanstanden, daß die Appellaten bisher nur eine Abschrift, nicht aber das Original des „in agone mortis“ verfaßten Testaments vorlegen konnten, obwohl die erste Instanz dies zur Auflage gemacht hatte.
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Anfechtung des Testaments des Wilhelm Keller und Anspruch auf seinen Nachlaß, bestehend aus einem Haus auf der Oberstraße in Neuss, genannt „zum Schiff genannt“, einem Garten an der Windmühle und 3,5 Morgen Land im Neusser Feld. Keller soll am 13. August 1710 im Königreich Aragon bei Albalate de Cinea (Katalonien) ein „testamentum nuncupativum per modum militaris“ (mündliches Soldatentestament vor Zeugen) gemacht haben, in dem er unter Umgehung seiner Frau und der nächsten Verwandten einen Fremden, nämlich den kaiserlichen Geheimen Hofsekretär Edmund Gottfried Syberz, „pro haerede universali“ einsetzte, seiner Frau ein Legat überließ und seiner Nichte, der Gertrud Hermes, seine Güter in Deutschland vermachte. Das Testament beglaubigte der königl. - spanische Hof- und Stallmeister Fürst von Lichtenstein am 15. September 1710. Die Appellanten beanstanden, daß die Appellaten bisher nur eine Abschrift, nicht aber das Original des „in agone mortis“ verfaßten Testaments vorlegen konnten, obwohl die erste Instanz dies zur Auflage gemacht hatte.
AA 0627, 3082 - K 236/724
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1723 (1703 - 1724)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben des Wilhelm Keller, baronisierten kaiserlichen (richtig: königlich-spanischen) Geheimsekretärs, Köln: Dietrich und Daniel Jakob zum Deren (Zumderen), Heinrich Bendt, Gerichtsschreiber zu Düsseldorf, Franz Theodor Göbels, (Bekl.) Beklagter: Witwe Gertrud Hermes geb. Ingmans, (Kl.), modo deren Erben: zunächst ihre Tochter Sibilla Catharina Hermes gen. Pistorius „qua usufructuaria“, dann Johannes Lürckens und seine Frau Anna Elisabeth Tabben, sowie ihr Bruder Reiner Tabben, Neuss Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Melchior Deuren 1723 - Subst.: Dr. Christian Hartmann von Gülich Prokuratoren (Bekl.): Dr. Georg Andreas Geibel 1723 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Vogt und Schöffen der Stadt Neuss 1711 - 2. Hohes Weltliches Gericht zu Köln 1715 - 3. Hohes Weltliches Gericht zu Köln als Revisionsinstanz 1721 - 4. RKG 1723 (1703 - 1724) Beweismittel: Urteil der 3. Instanz (6f.). Urteil der 2. Instanz (12). Urteile der 1. Instanz (40 - 42). Erbteilung zwischen den Brüdern Heinrich und Wilhelm Keller mit Angabe der Güter 30. Juni 1703 (43). Testamente des Heinrich Keller 23. und 24. Jan. 1705 (44f.). Schreiben des Wilhelm Keller an seine Verwandten aus Belem bei Lissabon 3. März 1705 (46). Testament bzw. Donatio des Wilhelm Keller, beglaubigt von Fürst Anton Florian von Lichtenstein 15. Sept. 1710, latein. (60 - 62). Gerichtskosten der 1. Instanz (120). Rationes decidendi, originalversiegelt (301). Beschreibung: 8 cm, 323 Bl., lose; Protokoll ohne Eintrag, 34 Aktenstücke.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:19 MESZ