Hans Schelme von Finstingen (Vin-) und Heinrich von Gewenhusen bekunden, daß Roillion von Sarloy wegen seiner Hausfrau 5 Mötten Salz jährlich von Graf Philipp zu Nassau und Saarbrücken hatte auf der Salzgülte, die Graf Philipp auf den Soden zu Marsal (Marsall) und 'Mitdewich' hatte, die Conrad Bischof von Metz Graf Philipp abgelöst hat. Roillion, dem Graf Philipp geschrieben, wollte die Lösung nicht annehmen und forderte 20 Mötten Salz Rückstand von 4 Jahren. Danach hat Graf Johann von Salm heute zwischen beiden gesprochen. Graf Philipp zahlt Roillion 125 Franken und löst damit die Gülte, dafür soll Roillion 12 Franken und 6 Groiß, Metzer Währung, auf Eigen beweisen, als neues Lehen, statt der 5 Mötten Salz, auf die er verzichtet. Siegler: Aussteller.
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Hans Schelme von Finstingen (Vin-) und Heinrich von Gewenhusen bekunden, daß Roillion von Sarloy wegen seiner Hausfrau 5 Mötten Salz jährlich von Graf Philipp zu Nassau und Saarbrücken hatte auf der Salzgülte, die Graf Philipp auf den Soden zu Marsal (Marsall) und 'Mitdewich' hatte, die Conrad Bischof von Metz Graf Philipp abgelöst hat. Roillion, dem Graf Philipp geschrieben, wollte die Lösung nicht annehmen und forderte 20 Mötten Salz Rückstand von 4 Jahren. Danach hat Graf Johann von Salm heute zwischen beiden gesprochen. Graf Philipp zahlt Roillion 125 Franken und löst damit die Gülte, dafür soll Roillion 12 Franken und 6 Groiß, Metzer Währung, auf Eigen beweisen, als neues Lehen, statt der 5 Mötten Salz, auf die er verzichtet. Siegler: Aussteller.
121, U von Sarloy 1425 Mai 17
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 19 Anfangsbuchstabe S >> 19.7 von Sarloy
1425 Mai 17
gleichzeitige Abschrift, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff unsers hern uffartsdag 1425
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ